Mit INVEST – Zuschuss für Wagniskapital sollen

  1. Junge innovative Unternehmen bei der Suche nach einem Kapitalgeber unterstützt werden.
  2. Private Investoren – insbesondere Business Angels – angeregt werden, Wagniskapital für diese Unternehmen zur Verfügung zu stellen.

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Neuerungen 2017

Die Förderrichtlinie wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2017 neu gefasst und das Programm in einigen Punkten sowohl für die jungen innovativen Unternehmen wie auch für die privaten Investoren/Business Angels wesentlich attraktiver gestaltet. Sie gilt für alle ab dem 1. Januar 2017 gestellten Anträge. Anträge vor diesem Datum werden nach der alten Richtlinie behandelt.

Zusätzlich zum bisherigen Investitionszuschuss (neu Erwerbszuschuss) wird es künftig einen Zuschuss als Kompensation der auf den Gewinn bei der Veräußerung von Anteilen zu entrichtenden Steuern (Exitzuschuss) geben. Der Erwerbszuschuss wird im Vergleich zum bisherigen Verfahren erweitert.

Zum Förderverfahren

Die Eckpunkte der Förderung

Jungen, innovativen Unternehmen wird im Rahmen der Antragstellung die Förderfähigkeit für INVEST bescheinigt.

Private Investoren, die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben, werden gefördert. Die Anteile müssen vollumfänglich an Chancen und Risiken beteiligt sein. Der private Investor erhält 20 Prozent des Ausgabepreises seiner Beteiligung als erwerbszuschuss zurückerstattet, wenn die Beteiligung für mindestens drei Jahre gehalten wird.

Der Investor muss dem Unternehmen mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Ist die Zahlung an die Erreichung von Meilensteinen durch das Unternehmen geknüpft, muss jede einzelne Zahlung des Investors mindestens 10.000 Euro betragen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr Zuschüsse für Beteiligungen in Höhe von bis zu 500.000 Euro erhalten. Pro Unternehmen können Anteile im Wert von bis zu 3 Mio. Euro pro Kalenderjahr bezuschusst werden.

Der Investor kann ebenfalls eine pauschale Erstattung der Steuern auf Gewinne die bei der Veräußerung der erworbenen Anteile anfallen, erhalten (gilt nur für natürliche Personen). Der Zuschuss beträgt dabei 25 Prozent des Gewinns aus der Veräußerung von INVEST-Anteilen. Der Veräußerungsgewinn muss mind. 2.000 Euro betragen. Dieser Exitzuschuss ist auf max. 80 Prozent des Investitionsbetrages der INVEST-Anteile begrenzt.

Vorteile für den Investor und das Unternehmen

Die Förderfähigkeitsbescheinigung kann vom jungen Unternehmen zusammen mit Informationen über den Zuschuss für die Akquise von Investoren eingesetzt werden. Mit einem beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abrufbaren Förderfähigkeitslogo können die als förderfähig anerkannten Unternehmen auf ihrer Internetseite und in Präsentationen potenzielle Investoren auf ihre Förderfähigkeit hinweisen. Damit vergrößern sich die Chancen für das Unternehmen, eine Finanzierung über Wagniskapital zu erhalten.

Für den Investor wird das Risiko einer Kapitalbeteiligung durch INVEST verringert. Der Investor bekommt 20 Prozent der Summe zurückerstattet, mit der er sich an einem jungen innovativen Unternehmen beteiligt. Seine Geschäftsanteile dagegen verbleiben komplett bei ihm. Verkauft der Investor nach einer Mindesthaltedauer von drei Jahren seine Anteile oder scheitert das Unternehmen, muss er den Zuschuss nicht zurückzahlen.

Voraussetzungen, die das Unternehmen erfüllen muss

Damit die Anteile, die der Investor an dem Unternehmen erwirbt, bezuschusst werden können, muss das Unternehmen einige Förderbedingungen erfüllen. Dazu zählt, dass es sich um ein kleines und innovatives Unternehmen handeln muss, das jünger als sieben Jahre ist. Das Unternehmen muss eine Kapitalgesellschaft mit Hauptsitz in der Europäischen Union (EU) bzw. dem europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sein, mit wenigstens einer Zweigniederlassung in Deutschland, die im Handelsregister eingetragen ist oder einer Betriebsstätte in Deutschland, die im Gewerberegister eingetragen ist. Als klein gilt das Unternehmen, wenn es über weniger als 50 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) verfügt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro hat. Das Unternehmen muss schließlich – gemäß Handelsregisterauszug – einer innovativen Branche angehören. Alternativ gilt das Unternehmen als innovativ, wenn es entweder Inhaber eines bis zu 15 Jahre alten Patents ist, das im direkten Zusammenhang mit dem Geschäftszweck steht, oder in den zwei Jahren vor Antragstellung eine öffentliche Förderung für ein Forschungs- oder Innovationsprojekt erhalten hat. Falls keines der vorgenannten Kriterien erfüllt wird, kann die Innovativität auch durch ein externes unabhängiges Kurzgutachten bescheinigt werden. Dies muss durch einen auf der Homepage des BAFA veröffentlichten Gutachter erfolgen. Das Kurzgutachten kann erst nach erfolgter Antragstellung und Aufforderung durch das BAFA initiiert werden.

Voraussetzungen, die der Investor erfüllen muss

Bei dem Investor muss es sich um eine natürliche Person mit Hauptwohnsitz in der EU bzw. dem EWR handeln, die nicht mit dem Unternehmen verbunden ist. Alternativ kann der Investor die Anteile am Unternehmen auch über eine GmbH/UG (sogenannte Business Angels GmbH/UG) erwerben. Diese GmbH/UG darf maximal sechs Gesellschafter (nur natürliche Personen) haben, von denen mindestens einer volljährig sein muss. Der Geschäftszweck der GmbH/UG muss das Eingehen und Halten von Beteiligungen enthalten. Weitere zulässige Geschäftszwecke sind ausschließlich Vermögensverwaltung und Beratung. Der Investor beziehungsweise die GmbH/UG muss die Anteile vollständig bis mindestens drei Jahre nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages halten (sogenannte Mindesthaltedauer). Es muss sich zudem um eine erstmalige Beteiligung am Unternehmen handeln (außer im Fall der zugelassenen Anschlussinvestition).

Die Einhaltung der Voraussetzungen für die Zuschussgewährung muss während der dreijährigen Mindesthaltedauer gegeben sein und entsprechend nachgewiesen werden.

Informationen zum Thema

Publikationen

INVEST – Zuschuss für Wagniskapital (Flyer)

Merkblatt für Investoren (PDF, 164KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Merkblatt für Unternehmen (PDF, 182KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Downloads

Produktflyer (PDF, 236,7KB)

Produktinformation (PDF, 116,3KB)